Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3910
BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96 (https://dejure.org/1997,3910)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1997 - 4 StR 556/96 (https://dejure.org/1997,3910)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1997 - 4 StR 556/96 (https://dejure.org/1997,3910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von versuchtem und vollendetem schweren Menschenhandel - Merkmal der Fortsetzung der Prostitution - Aufhebung mehrerer Einzelstrafen wegen Lückenhaftigkeit der Strafzumessungserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96
    Das Führen von Verhandlungen mit dem Betreiber eines Bordells über eine Tätigkeit als Prostituierte in dem Bordell zielt aber gerade nicht unmittelbar (vgl. BGHSt 23, 167, 173; Laufhütte a.a.O. § 180 a Rdn. 5 StGB) auf eine - würde sie ausgeführt - als Prostitution zu bezeichnende Betätigung, wie dies bei den typischen Anbahnungshandlungen wie dem Sichanbieten auf der Straße (vgl. BVerfGE NStZ 1985, 131), in Animierlokalen oder Bordellen (vgl. Lackner StGB 21. Aufl. § 180 a Rdn. 1 a) der Fall ist.
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87

    Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96
    Hierdurch kann - ohne deshalb auch den objektiven Unrechtsgehalt der Taten zu vermindern - die Hemmschwelle bereits bei Begehung der ersten Tat herabgesetzt gewesen und für die späteren Taten niedriger geworden sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4 und § 54 Serienstraftaten 1; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96).
  • BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96

    Freiwillige sexuelle Beziehung zwischen Angeklagtem und Tatopfer als den erhöhten

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96
    Hierdurch kann - ohne deshalb auch den objektiven Unrechtsgehalt der Taten zu vermindern - die Hemmschwelle bereits bei Begehung der ersten Tat herabgesetzt gewesen und für die späteren Taten niedriger geworden sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4 und § 54 Serienstraftaten 1; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96).
  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 361/69
    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96
    Das Führen von Verhandlungen mit dem Betreiber eines Bordells über eine Tätigkeit als Prostituierte in dem Bordell zielt aber gerade nicht unmittelbar (vgl. BGHSt 23, 167, 173; Laufhütte a.a.O. § 180 a Rdn. 5 StGB) auf eine - würde sie ausgeführt - als Prostitution zu bezeichnende Betätigung, wie dies bei den typischen Anbahnungshandlungen wie dem Sichanbieten auf der Straße (vgl. BVerfGE NStZ 1985, 131), in Animierlokalen oder Bordellen (vgl. Lackner StGB 21. Aufl. § 180 a Rdn. 1 a) der Fall ist.
  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 231/95

    Vollendung der Tat - Abschluß der Tat - Nötigung - Erste Prostitutionshandlung -

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96
    Zwar ist das Tatbestandsmerkmal der "Fortsetzung der Prostitution", das hier allein in Betracht kommt, weil das Tatopfer der Prostitution bereits nachgegangen war, schon dann erfüllt, wenn das Tatopfer die erste Handlung begeht, die unmittelbar auf entgeltliche sexuelle Betätigung abzielt (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3; Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 181 Rdn. 4).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Aufgrund dieses erforderlichen Bezugs zu unmittelbar nachfolgenden sexuellen Dienstleistungen genügen Verhandlungen mit einem Bordellbetreiber über eine Beschäftigung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. März 1997 - 4 StR 556/96 Rn. 5 mwN, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 2) ebenso wenig wie die Erfüllung der Anmeldepflicht nach §§ 3 ff. ProstSchG.

    Denn er wusste, dass er die sich nach wie vor sträubende Geschädigte noch zum Bordell "V.   " fahren musste; dies war auch aus seiner Sicht ein wesentlicher weiterer Schritt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. März 1997 - 4 StR 556/96 Rn. 4 f., BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 2), zumal er weiterhin mit Widerstand rechnen musste.

  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01

    Schwerer Menschenhandel (Vollendung); Tateinheit; Tatmehrheit; Vergewaltigung;

    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf eine derartige entgeltliche sexuelle Handlung abzielt (BGH NStZ 2000, 86, 87; NStZ-RR 1997, 294; BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 6 B 10673/05

    Begriff der Unsittlichkeit im Gaststättenrecht; kein Entfallen des

    Unter "Ausübung der Prostitution" versteht die erwähnte Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes nicht lediglich den Vollzug des Geschlechtsverkehrs oder anderer sexueller Handlungen gegen Entgelt, sondern bereits deren Anbahnung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.1997, NStZ-RR 1997, 294, auch veröffentlicht in jurisweb.de; BVerwG, Beschluss vom 14. November 1990, GewArch 1991, 115 = NVwZ 1991, 373; Metzner, Gaststättengesetz, 6. Aufl. 2002, § 4 Rz 75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht